Klasse B (17/18 Jahren)
Fahrzeuge:
KFZ ≤ 3,5t mit Anhänger ≤ 750kg zG, ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger ≤ max. 3500 kg wenn zG Anh. über 750 kg
Bermerkungen:
Grundvorraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen Einschluss: L, AM
Klasse BE (17/18 Jahren)
Fahrzeuge:
Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger ; zG Anh. max. 3500 kg
Bermerkungen:
Vorbesitz: B
Klasse A (18/24 Jahren)
Fahrzeuge:
Krafträder, auch mit Beiwagen, > 50 ccm oder bbH > 45km/h, zunächst beschränkt auf ≤ 35kW (48PS) Verhältnis Leistung / Gewicht ≤ 0,2 kW/kg, nach zwei Jahren aufstieg durch praktische Prüfung
Bermerkungen:
Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A ab 24 Jahre
Einschluss: A1,A2 und AM
Klasse A1 (16 Jahren)
Fahrzeuge:
Leichtkrafträder > 50 ccm ≤ 125 ccm ≤ 11 kW
Bermerkungen:
Einschluss: AM
Klasse AM (15/16 Jahren)
Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit Hilfsmotor ≤ 50ccm und ≤ 45km/h bbH
Bermerkungen:
Einschluss: keine
Theoriekurse jede Woche
Montag und Mittwoch 18.00 Uhr – 20.15 Uhr
Andere Zeiten sind nach Vereinbarung möglich!
Ferienkurse
Dauer 1 Woche
Aufbauseminare
ASF – Probezeit auffällige Fahranfänger
FES – Punkteauffällige